Das Mieterstrommodell bietet insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen eine attraktive Möglichkeit zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Dabei kann der Vermieter die Photovoltaikanlage entweder selbst betreiben und den Strom an die Mieter verkaufen oder den Betrieb einem Drittanbieter überlassen.
Das Mieterstrommodell bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile. Während Mieter von günstigeren Strompreisen profitieren, freut sich der Vermieter über eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Umsetzung des Mieterstrommodells erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Mietern sowie eine Anmeldung beim Netzbetreiber.
Gemeinschaftlich genutzte Verbraucher, etwa das Licht im Treppenhaus oder der Aufzug, werden mit dem PV-Strom versorgt. Für die Versorgung der Wohnungen ist der Solarstrom hingegen nicht vorgesehen. Die Allgemeinstromversorgung mit einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft, die nicht nur die Umwelt schont, sondern auch langfristig Kosten einspart. Dieses Modell eignet sich insbesondere dann, wenn die PV-Anlage zu klein für eine nennenswerte Versorgung der Mieter ist oder der Allgemeinstrombedarf des Gebäudes sehr hoch ist. Der Aufwand für die Abrechnung ist in der Regel gering.
In Mehrfamilienhäusern mit nur wenigen Parteien, bei Interesse einzelner Parteien an einer PV-Anlage sowie bei exklusivem Dachnutzungsrecht einzelner Parteien (bspw. Dachgeschosswohnung), ist dieses Konzept gut geeignet.
Der Betrieb der PV-Anlage ist aus Sicht des EEG mit dem Betrieb auf einem Einfamilienhaus vergleichbar. Gegebenfalls können Mieter*innen auch Balkonanlagen installieren, wobei die Abstimmung mit den Gebäudeeigentümer*innen Voraussetzung ist.
Die einfachste und gleichzeitig exotischste betriebsweise einer PV-Anlage in einem Mehrfamilienhaus ist die sogenannte „Volleinspeisung“ – der erzeugte Strom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Der lukrative Eigenstromverbrauch im Gebäude geht komplett verloren. Wir können die Volleinspeisung nur als Übergangslösung empfehlen, wenn sich beispielsweise eine Eigentümergemeinschaft noch nicht für ein Betriebskonzept entscheiden kann (Allgemeinstromversorgung oder Versorgung der einzelnen Wohneinheiten), aber bereits eine PV-Anlage installieren möchte. In diesem Fall kann später jederzeit auf ein anderes Betriebskonzept umgestellt werden.